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Das müssen Sie wissen:
Vertragsinhalt, Vertragsabschluss, Haftungsausschluß Der Kunde beauftragt die Agentur
Funtravel, für ihn Reisen und Reiseleistungen mit Reiseveranstaltern, Fluggesellschaften, Autovermietern, privaten und gewerblichen Ferienhausbesitzern/verwaltern und
sonstigen Leistungsträgern zu vermitteln. Funtravel tritt in jedem Fall bezüglich der angebotenen Leistungen lediglich als Vermittler auf und bietet diese nicht in eigenem Namen an. Der Vertrag zwischen dem Kunden und dem Leistungsträger kommt erst zustande, wenn der Leistungsträger die angefragten Leistungen rechtsverbindlich bestätigt hat. Bitte beachten Sie die Informationen in den Ihnen übersandten Reiseunterlagen.
Für die vermittelten Leistungen selbst gelten jeweils die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Leistungsträgers. Dies betrifft insbesondere den Inhalt und Umfang der gebuchten Leistungen, Stornierungen und Umbuchungen, Fälligkeiten und Zahlungsmodalitäten des Reisepreises sowie etwaige Gewährleistungsansprüche bei mangelhafter Leistungserbringung.
Sonderwünsche und Nebenabsprachen gelten nur dann als verbindlich, wenn sie durch den Leistungsträger
ausdrücklich bestätigt werden. Andernfalls handelt es sich nur um Wünsche, um deren Erfüllung sich der Leistungsträger zwar bemühen wird, aber zu deren Erfüllung er nicht
verpflichtet ist.
Werden von Funtravel im Auftrag des Kunden verschiedene Reiseleistungen bei verschiedenen Leistungsträgern kombiniert,
so kommt hierdurch ein Reisevertrag mit der Agentur Funtravel nicht zustande, auch wenn die einzelnen Leistungen zusammengefasst von der Agentur Funtravel mit einer Rechnung
berechnet werden. Die Agentur Funtravel ist ausschließlich Vermittler hinsichtlich jeder einzelnen Reiseleistung.
Bestimmungen Feriendomizile Wenn Sie sich für eines der Häuser entschieden haben, benutzen Sie die
Kontaktinformationen zum jeweiligen Haus. Sie treten damit in Verbindung mit dem jeweiligen Hausbesitzter/Hausverwalter.
Die Reiseagentur Kirsten Bahnsen haftet nicht
für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf ihren Seiten veröffentlichten Informationen. Die Informationen zu den veröffentlichten Feriendomizilen wurden vom
Hausbesitzter/Hausverwalter selbst eingefügt oder nach deren Angaben/Vorlage von uns übernommen.
Die Reiseagentur Kirsten Bahnsen übernimmt keine Haftung für Schäden
jeglicher Art, die vor, während oder nach einer Feriendomizilvermittlung entstanden sein können.
Wird ein Mietvertrag abgeschlossen, wird dieser ausschließlich
zwischen dem Hausbesitzter/Hausverwalter und dem Mieter abgeschlossen.
Wird ein Mietvertrag zwischen Hausbesitzter/Hausverwalter und dem Mieter abgeschlossen mit
Zahlungsabwicklung über die Reiseagentur Kirsten Bahnsen, ist nach der Buchung (innerhalb von 14 Tagen) eine Anzahlung i.H. von 20% fällig. Die Restzahlung ist fällig
vier Wochen vor Mietbeginn. Mit der Restzahlung ist ggf. auch die Kaution für das Haus und die Telefongebühren zu entrichten. Nach ordnungsgemäßer Übergabe des
Mietobjektes wird Ihnen die Kaution zurückerstattet. Die Telefonkaution wird mit den angefallenen Telefongebühren nach Eingang der Telefonrechnung verrechnet. Für
Umbuchungen und Stornobearbeitung berechnen wir eine Gebühr von 50,-- €.
Bei einem Rücktritt durch den Mieter enstehen folgende Rücktrittskosten: Bis 60 Tage vor Mietbeginn
20% Bis 30 Tage vor Mietbeginn 50% Ab 30 Tage vor Mietbeginn 95% Wir sind bemüht, bei einem Storno durch die Mieter eine anderweitige Vermietung zu
erreichen. Falls wir Ersatzmieter für den gebuchten Zeitraum finden, erstatten wir ggf. geleistete Zahlungen abzüglich der uns entstandenen Mehrkosten.
Der Mieter hat das Mietobjekt pfleglich zu behandeln. Die sich im Feriendomizil befindlichen Gegenstände
jeglicher Art sind Eigentum des Hausbesitzers und sind dem jeweiligen Mieter lediglich zur Verfügung gestellt. Von den Mietern verursachte Beschädigungen sind unverzüglich der
Verwaltung zu melden. Wir empfehlen in diesem Zusammenhang eine private Reise-Haftpflichtversicherung. Eltern haften für ihre Kinder. Den Mietern des jeweiligen Ferienhauses
ist es nicht gestattet, eigenmächtig technische Anlagen ein- oder auszustellen.
Das Mietobjekt darf nur mit der auf der Buchungsbestätigung angegebenen Personenzahl belegt werden. Der
Vermieter/Hausverwaltung hat das Recht, Personen die nicht in der Mietvereinbarung aufgeführt sind, bei Ankunft abzuweisen, insbesondere wenn die Mindestbelegung überschritten
wird oder aber eine zusätzliche Kaution zu verlangen.
Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen innerhalb von 24 Stunden bei der
Verwaltung gemeldet werden. Die Verwaltung veranlaßt die kurzfristig Beseitigung, der Mieter hat der Verwaltung dafür eine angemessene Frist einzuräumen. Reklamationen
die erst am Ende oder nach Verlassen des Objektes angezeigt werden berechtigen zu keinerlei Schadensersatz. Die Benutzung der Häuser und der damit verbundenen
Zusatzleistungen/Anlagen (z.B. Pool, Sauna, Sportgeräte u.s.w.) geschieht auf eigene Gefahr.
Wir empfehlen den Abschluß einer Reiserücktrittskostenversicherung.
Wir schließen für Sie auf Wunsch eine Reiserücktrittskostenversicherung für das bei uns gebuchte Mietobjekt und
Zusatzleistungen ab.
Weitere Informationen erhalten Sie hier: Reiseschutz
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